Hamburger Schornsteinfeger
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.
Bereits im Jahre 1971 erklärte die Bundesrepublik Deutschland: „Wir sind der Überzeugung, dass Umweltpolitik den gleichen Rang hat, wie andere große öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel soziale Sicherheit, Bildung oder innere und äußere Sicherheit".
Die politischen Grundprinzipien des Umweltschutzes beruhen auf der Verantwortung und der Gefahrenvorsorge für Menschen, Tiere und Pflanze. Sie sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden, nicht nur als Selbstzweck für den Einzelnen.
Dieser Erklärung folgte die Gesetzgebung. Am 15.03.1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und am 1.10.1974 die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) in Kraft.
Die Verantwortungsebene des Staates
Die zuständigen Behörden sind im Rahmen der Gefahrenvorsorge verpflichtet, die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen nach dem BImSchG zu überwachen.
Zur flächendeckendende Überwachung der über 13 Millionen Öl-, Gasfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland wäre eine große Anzahl von Staatsbediensteter nötig.
Deshalb haben die staatlichen Organe nach ausführlicher Diskussion in Politik, Verwaltung und den betroffenen Interessenverbänden dem Bezirksschornsteinfegermeister die Überwachung der Anforderungen nach der 1.BImSchV übertragen.
Der Staat beschränkt sich jetzt nunmehr nur auf
Ohne neutrale Überwachung mehr Umweltbelastung
Würden ohne Überwachung durch die Schornsteinfeger die Abgasverluste aller Feuerungsanlagen nur um 1 %-Punkt höher liegen, so würden sie jährlich nahezu
mehr verbrauchen.
Das entspräche einer Kohlendioxidmenge von fast 4 Millionen Tonnen, und mit jedem zusätzlichen Prozentpunkt höheren Durchschnittsverlustes würden sich die Werte entsprechend erhöhen.
Das Schornsteinfegerhandwerk bietet Umweltschutz zu geringen Kosten